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Manuelle Flurförderzeuge haben neben den autonomen Systemen nach wie vor eine große Bedeutung in der Intralogistik: Die Fähigkeiten der Fahrzeugführenden, einen Stapler schnell und sicher zu bedienen, entscheiden über effiziente Prozesse und die Sicherheit aller Arbeitenden im Betrieb.
Der Staplerschein gilt in den meisten produzierenden und transportierenden Unternehmen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Lager und Logistik als begehrte Qualifikation. Der Gesetzgeber stellt jedoch hohe Anforderungen an die Ausbildung und den Besitz des Gabelstaplerscheins. Als führender Hersteller von unterschiedlichen Flurfahrzeugen bieten wir daher unseren Kundinnen und Kunden im Rahmen unserer Service-Leistungen Schulungen für den Gabelstaplerschein an. Alles aus einer Hand.
Rund um das Thema Staplerschein gibt es viele Fragen, die uns immer wieder erreichen. Wir haben die wichtigsten hier für Sie zusammengetragen und beantwortet.
Für den Erhalt eines Staplerscheins der Stufe 1 müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden: Im Rahmen der Jungheinrich Fahrerschulung für Gabelstapler erfolgt die theoretische Prüfung anhand eines Multiple-Choice-Fragebogens mit etwa 50 Fragen. In Ausnahmefällen kann zudem eine mündliche Prüfung erfolgen, etwa bei teilnehmenden Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Alle Inhalte der Prüfung zum Erwerb des Staplerscheins werden vorher im Theorieunterricht intensiv vermittelt.
Bei der praktischen Prüfung für den Gabelstaplerschein muss eine etwa 15- bis 20-minütige Prüfungsfahrt mit einem Stapler absolviert werden, die Aufgaben wie beispielsweise das Aufnehmen und Absetzen von Ladegut sowie das Führen des Staplers zwischen Regalen umfasst. Die Staplerfahrerin oder der Staplerfahrer muss belegen, dass sie oder er den richtigen Umgang mit dem Flurförderzeug beherrscht und den Gabelstapler sicher führen kann.
Die Nachfrage nach guten Staplerfahrerinnen und -fahrern ist hoch, daher lohnt sich die Investition in den Staplerführerschein immer. Der Preis für die Schulung liegt weit unter den Kosten für einen klassischen Pkw-Führerschein und kann sich regional sowie im Hinblick auf die Dauer der Ausbildung unterscheiden. Kontaktieren Sie bei Interesse einfach Ihre zuständige Jungheinrich Niederlassung, um eine verbindliche Preisauskunft für die Schulung zum Erwerb des Gabelstaplerscheins zu erhalten. Alternativ erfahren Sie die aktuellen Preise für die Jungheinrich Fahrerschulungen in unserem Buchungsportal.
Wir bieten Fahrschulungen für Gabelstapler an mehreren Standorten für Sie an. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zum einen in unseren Trainings- und Vertriebszentren an der Staplerschein-Ausbildung teilnehmen, zum anderen können Sie alternativ auch eine Expertin oder einen Experten bei uns buchen. Die Staplerschulung wird dann direkt an Ihrem Standort durchgeführt.
Wer den Staplerführerschein erlangen möchte und ein Flurförderzeug selbstständig steuern will, muss folgende Kriterien erfüllen:
Die körperliche Eignung für den Gabelstapler-Führerschein sollte durch Vorsorgeuntersuchungen nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (DGUV Grundsatz 350-001) festgestellt werden.
Das Mindestalter für den Staplerschein liegt wie beim klassischen Autoführerschein bei 18 Jahren. Im Rahmen einer Berufsausbildung – zum Beispiel als Fachkraft für Lageristik – dürfen auch Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge und Gabelstapler unter fachlicher Aufsicht steuern.
Sie haben einen Jungheinrich Gabelstapler-Führerschein und diesen verloren? Kein Problem: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir schaffen schnell Ersatz durch Zusendung eines neuen!
Für unseren Staplerschein gibt es kein Verfallsdatum. Allerdings muss die oder der Fahrzeugführende auch im Besitz eines schriftlichen Fahrauftrags sein: Nur in dieser Kombination ist der Gabelstapler-Führerschein gültig. Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn die Fahrerin oder der Fahrer über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann.
Mit dem klassischen Staplerschein dürfen alle Gegengewichtsstapler, Schubmaststapler und Deichselgeräte bewegt werden. Mit entsprechender Unterweisung gilt der Staplerführerschein für alle Fahrzeuge mit Lastgabel, welche die Bedienerin oder den Bediener nicht vertikal anheben können.
Für Fahrzeuge wie beispielsweise Schmalganggeräte, die eine Beförderung der oder des Bedienenden in die Höhe ermöglichen, bietet Jungheinrich eine zusätzliche Ausbildung der Stufe 2 inklusive Abseilschulung an.
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